Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Seit dem 1.4.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte in Ihrem Betrieb nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals: VBG4 bzw. BGV A2/A3) Pflicht und bei Nichteinhaltung mit Bußgeld bis 10.000 € belegt! Wir führen die Prüfungen auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 der Berufsgenossenschaften durch.
Im Schadenfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten schließen die Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Vertstöße gegen die Vorschriften werden außerdem mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet. Um Schadenfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von uns als unabhängige Stelle prüfen. Der Nachweis unserer Prüfprotokolle entbindet Sie von der Haftung!
Wie prüfen wir?
- Grundlagen
Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Seit 01.04.1974 ist die BGV A2 - Prüfung in allen Unternehmen und Betrieben Pflicht. - Prüfungsumfang
Geprüft werden alle ortsveränderlichen Betriebsmittel.
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während diese am Stromnetz angeschlossen sind.
Dazu gehören zum Beispiel Tischlampen, Messgeräte, Verlängerungen aber auch Personalcomputer, Drucker und Faxgeräte. - Prüffristen
Die Prüffristen werden nach den Betriebsbedingungen festgelegt.
Als Richtwerte gelten:
Geräte in Büros aller 24 Monate
Geräte in Labors und Werkstätten aller 12 Monate - Durchführung
Die Prüfung erfolgt durch eine Elektrofachkraft mit Hilfe eines automatisierten Prüfgerätes.
Sichtprüfung
Prüfung auf Beschädigung stromführender Kabel
Prüfung von - Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Ersatzableitstrom
- Sicherheit
Die elektrische Prüfung dient der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Fehlerhafte Geräte werden erkannt und können repariert werden.
Funktionsprüfung
Protokollierung im Prüfnachweis
Kennzeichnung mittels Prüfplakette am Gerät